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StuB Nr. 4 vom Seite 201

Holdinggesellschaft: Freistellung vom Steuerabzug nach § 44a Abs. 5 EStG

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Bei Anträgen von Beteiligungs-Holdinggesellschaften auf Erteilung einer Bescheinigung gem. § 44a Abs. 5 EStG ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung des § 8b KStG durch das StSenkG vom wie folgt zu verfahren: Holdinggesellschaften erfüllten nach der Rechtsprechung des BStBl II S. 817) bisher nicht die Voraussetzungen des § 44a Abs. 5 EStG, dass bei ihnen nach der Art ihrer Geschäfte die Kapitalertragsteuer auf Beteiligungserträge auf Dauer höher ist als die gesamte festzusetzende ESt oder KSt. Diese Rechtsprechung wurde vom BFH damit begründet, dass neben den laufenden Beteiligungserträgen auch mögliche Gewinne aus dem Verkauf der Beteiligungen zu berücksichtigen seien. Daher ergebe sich die Überzahlungssituation nicht aus der Art der Geschäfte, sondern aus der konkreten Entscheidung, wie das Geschäft geführt werde. Durch die Neuregelung des § 8b KStG werden ab dem Jahr 2002 sowohl Beteiligungseinkünfte als auch Veräußerungsgewinne von Holdinggesellschaften nicht mehr besteuert. Damit erfüllen Holdinggesellschaften, mit Ausnahme von Gesellschaften i. S. des § 8b Abs. 7 KStG, ab 2002 – soweit das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht – die Voraussetzungen des § 44a Abs. 5 EStG, wenn ihre Einkünfte ganz wesentlich durch steuerfreie B...

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