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StuB Nr. 3 vom Seite 126

Ermittlung des fiktiven Gewinns bei Einlageminderung gem. § 15a Abs. 3 EStG

– Anmerkungen zum  –

von Dipl.-Kffr. StB Dr. Natalie Pickhardt-Poremba, Essen
Die Kernthesen:

Das ist nach der hier vertretenen Auffassung so zu verstehen, dass

  • der den fiktiven Gewinn begrenzende ausgleichsfähige Verlust um die Gewinnanteile zu kürzen ist, die zusätzlich hätten steuerfrei gestellt werden können, wenn die ausgleichsfähigen Verluste zusätzlich zu den ohnehin schon verrechenbaren Verlusten als verrechenbare Verluste zur Verfügung gestanden hätten und

  • die Höhe der umzuqualifizierenden ausgleichsfähigen Verluste auf die Verluste beschränkt wird, die zusätzlich verrechenbar gewesen wären, wenn das Kapital von Anfang an gemindert gewesen wäre.

I. Wirkungsweise des § 15a EStG

§ 15a EStG zielt darauf ab, dass der einem Kommanditisten zugewiesene Verlust aus seiner Beteiligung an der KG nur dann im Verlustentstehungsjahr mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen wird, wenn

  • der Verlust auf Dauer durch vorhandenes Kapital (Pflichteinlage) gedeckt ist oder

  • aufgrund einer überschießenden Außenhaftung das Risiko einer Inanspruchnahme entfällt.

Ein die Pflicht- bzw. ein die im Handelsregister eingetragene höhere Hafteinlage übersteigender Verlust eines Kommanditisten kann deshalb nur mit in nachfolgenden Veranlagungszeiträumen erwirtschafteten Gewinnant...

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