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StuB Nr. 3 vom Seite 122

Staatliches versus privates Enforcement

– Ein Beitrag zur Objektivierung der Enforcement-Diskussion, gleichzeitig Anm. zu Tielmann: Durchsetzung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung –

Dr. Christoph Hütten, Walldorf und Dr. Peter Lorson, Saarbrücken
Die Kernthesen:
  • Gerade weil die deutsche Rechnungslegung einen zweifelhaften Ruf hat, muss in Deutschland die Verbesserung dieses geschädigten Images und der Aufbau von Vertrauen in die Unternehmensberichterstattung deutscher Unternehmen das zentrale Ziel der Einrichtung einer Enforcement-Institution sein.

  • Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn die Einrichtung der Enforcement-Institution von der Öffentlichkeit als glaubwürdige Kampfansage des Gesetzgebers an eine verschleiernde oder verfälschende Berichterstattung gesehen wird.

  • Jeder Zweifel an einer konsequenten Realisierung eines funktionsfähigen Enforcements kann das Erreichen des besagten Ziels gefährden. Daher hat eine staatliche Lösung bei der öffentlichen Meinung bessere Startchancen.

I. Ein Störgefühl der Unausgewogenheit

Das Ziel ist simpel: Die Unternehmensberichterstattung (externe Rechnungslegung; Finanzberichterstattung) soll den Normen entsprechen, die ihr vorgeblich zugrunde liegen. Hierum dreht sich die – in jüngster Zeit an Intensität gewinnende – Diskussion um die Einrichtung einer über die Abschlussprüfung hinausgehenden Enforcement-Institution als Maßnahme zur Verbesserung der Qualität der Finanzberichters...

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