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StuB Nr. 2 vom Seite 49

Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

– Zugleich Anmerkungen zum

StB Prof. Dr. Günther Strunk, Hamburg und Dipl.-Betriebsw. (FH) Sylvia Bös, Ilmenau
Die Kernfragen:
  • Auf welches Kriterium ist bei der Einkunftserzielungsabsicht abzustellen?

  • Wie behandelt die Finanzverwaltung die Vermietung von Ferienwohnungen?

  • Was gilt hinsichtlich der Überschussprognose?

I. Einleitung

Das BMF hat mit Datum vom ein Schreiben zur Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung veröffentlicht. Es fasst darin im Wesentlichen die BFH-Urteile der letzten vier Jahre hinsichtlich dieser Problematik zusammen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfreuen sich aus zweierlei Gründen seit vielen Jahren der besonderen Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung. Neben der nicht zu verhindernden Steuerfreiheit von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien, die nach Ablauf einer 10jährigen Haltefrist zwischen An- und Verkauf veräußert werden, sind vor allem sehr hohe negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beliebt, die zu Steuermindereinnahmen führen. Entscheidend für die Anerkennung dieser Verluste aus Vermietung und Verpachtung war und ist stets, dass der Stpfl. Einkunftserzielungsabsicht besitzt, wobei diese dann anzunehmen ist, wenn innerhalb einer durch die Rechtsprechung näher definierten Zeitspanne Gewinne erzielt werden. Da in ...

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Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

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