Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 2 vom Seite 95

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2004

I. Rentenversicherung

1. Beitragsbemessungsgrenze

In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze nach § 275c SGB VI für das Kalenderjahr 2003 61 800 € jährlich und 5 150 € monatlich. Im Beitrittsgebiet lauten die entsprechenden Werte aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus 52 200 € jährlich und 4 350 € monatlich (zu den Bemessungs- und Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung für das Jahr 2004 vgl. ausführlich Borrmann, BBK F. 5 S. 689 ff.).


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung 2004 in €
 
jährl.
monatl.
wöchentl.
tägl.
alte Bundesländer
61 800
5 150
1 201,67
171,67
neue Bundesländer
52 200
4 350
1 015
145

2. Beitragssatz

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Jahr 2004 einheitlich für das gesamte BundesgebietS. 9619,5 % und entspricht damit dem Wert des Vorjahres. Das ergibt einen monatlichen Höchstbetrag von 1 004,25 € (alte Bundesländer) bzw. 848,25 € (neue Bundesländer), den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen haben.

II. Krankenversicherung

Sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung gelten seit dem für das Bundesgebiet einheitliche Werte. Sie betragen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversiche...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen