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StuB Nr. 2 vom Seite 95

Europaparlament übernimmt Übernahmerichtlinie

Das Europaparlament hat am in erster Lesung der Übernahmerichtlinie, die ein europaweites Verfahren bei sog. feindlichen Übernahmen von AG festlegt, zugestimmt. Die Richtlinie muss bis spätestens zum Jahr 2006 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Der ausgehandelte Kompromiss zur Übernahmerichtlinie, der von den Vorschlägen der EU-Kommission abweicht, trägt folgende Grundzüge:

I. Stimmrechtsbeschränkungen und – insofern weiter als der Kommissionsvorschlag gehend – Mehrfachstimmrechte können von den Mitgliedstaaten für unwirksam erklärt werden, wenn es um die Entscheidung einer Übernahme geht. Zugleich kann bestimmt werden, dass Verteidigungsmaßnahmen formell von den Aktionären zu billigen sind. Aber anders als von der Kommission vorgesehen, müssen die Mitgliedstaaten diese Regelungen nicht erlassen (Änderungsantrag 19 = Art. 11a Abs. 1).

Damit bleibt in den zentralen Fragen des Übernahmerechts die Kluft zwischen dem liberalen englischen Modell, welches den Aktionären das letzte Wort lässt, und dem deutschen Modell bestehen. Letzteres macht mit Sperrminoritäten (Lex Volkswagen) und der Möglichkeit, nur mit Vorstand und Aufsichtsrat Verteidigungsmaßnahmen zu beschließen, Übernahmen...

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