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FG Niedersachsen 30.06.2005 5 K 184/04, NWB 35/2005 S. 282

Umsatzsteuer | Befreiung von Geldspielautomatenbetreibern, keine Änderung bestandskräftiger Bescheide

Mit Urteil v. - 5 K 184/04 hat das FG Niedersachsen die Klage einer Geldspielautomatenbetreiberin zurückgewiesen. Die Klägerin hatte in der Vergangenheit ihre Einnahmen aus Geldspielgeräten der Umsatzsteuer unterworfen. Die Umsatzsteuerbescheide waren bestandskräftig geworden. Zur Begründung ihrer Klage verwies die Klägerin auf zwei Entscheidungen des EuGH (, UR 2005 S. 194, Linneweber und v. - Rs. C-208/90, UR 1993 S. 315, Emmott). Der Senat ist dem Vorbringen der Klägerin nicht gefolgt: Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des EuGH in Sachen Emmott sei nicht einschlägig. Dieses Urteil betreffe einen Sonderfall zum irischen Sozialrecht, der auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden könne. Im Übrigen rechtfertige der grundsätzliche Vorrang des Gemeinschafts...

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