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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 5273/00

Gesetze: GewStG § 33 Abs. 1, GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1

Abweichender Zerlegungsmaßstab bei umsatzstarken Betrieben

Leitsatz

  1. Eine Zerlegung nach einem vom Arbeitslohn abweichenden Maßstabes nur gerechtfertigt, wenn die Zerlegung nach den Arbeitslöhnen im Ergebniseindeutig und augenfällig unbillig ist und die nachteiligen Auswirkungen einer Zerlegung nach den §§ 28 - 31 GewStG von wesentlicher Bedeutung sind.

  2. Die durch den (Ab-)Transport der Produktion eines umsatzstarken Betriebes entstehende erhöhte Belastung der Infrastruktur einer Gemeinde, die sich nicht in der vergleichsweise niedrigen Arbeitnehmerzahl dokumentiert, rechtfertigt regelmäßig noch keine Abweichung vom allgemeinen Zerlegungsmaßstab nach den Arbeitslohn.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-58875

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 06.04.2005 - 8 K 5273/00

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