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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 5532/03 VTa, Z, EU

Gesetze: ZK Art. 38ZK Art. 40ZK Art. 202ZK Art. 233 Unterabsatz 1 Buchst. d TabStG § 21UStG § 21 Abs. 2 1. Halbsatz

Auch bei subjektiver Unkenntnis kann vorschriftswidriges Verbringen i.S.d. § 19 Satz 1 TabStG anzunehmen sein

Leitsatz

  1. Werden unter Verstoß gegen die Gestellungspflicht in das Gemeinschaftsgebiet eingeführte Zigaretten nach dem gemeinsamen Tatplan der Beteiligten auf einem Betriebsgelände in Deutschland lediglich sofort auf einen anderen LKW umgeladen, um unmittelbar im Anschluss mit entsprechenden Frachtpapieren nach Großbritannien weiterbefördert zu werden, so führt deren noch in Deutschland und damit vor Beendigung des vorschriftswidrigen Verbringens erfolgte Beschlagnahme zum Erlöschen der Zoll- und Umsatzsteuerschuld.

  2. Die Phase des Verbringens ist nicht auf den unmittelbaren Bereich des Grenzübertritts und die anschließende Beförderung zur ersten Zollstelle beschränkt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAB-58868

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.02.2005 - 4 K 5532/03 VTa, Z, EU

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