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FG Bremen Urteil v. - 1 K 429/02 (3)

Gesetze: AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, AO 1977 § 191 Abs. 1, AO 1977 § 5

Lohnsteuerhaftung

Überwachungspflichten und Verantwortlichkeit des Geschäftsführers bei Beitritt der GmbH zu konzerninternem Finanzierungsverbund

Ermessen

Haftung für Lohnsteuer

Leitsatz

1. Ein GmbH-Geschäftsführer begeht allein dadurch, dass er mit seiner Gesellschaft auf Weisung von deren Muttergesellschaft einem konzerninternen Finanzierungsverbund mit automatischem Cash-Managementsystem beitritt, wodurch die Gesellschaft nicht mehr über eigene liquide Mittel verfügen kann, sondern ihren Zahlungsverkehr ausschließlich über den Verbund abwickeln muss, keine schuldhafte Pflichtverletzung.

2. Auch nach dem Beitritt bleibt der Geschäftsführer für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft verantwortlich. Zusätzlich hat er auch die Handlungen des Finanzierungsverbundes zu überwachen.

3. Der Gesellschafter handelt grob fahrlässig pflichtwidrig, wenn er seine Tätigkeit als Geschäftsführer fortsetzt, obwohl er hätte erkennen müssen, dass er nicht in der Lage ist, seine umfangreichen Überwachungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzierungsverbund wahrzunehmen, dessen schuldhaftes Handeln er sich wie eigenes Verschulden bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zurechnen lassen muss.

4. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, den Geschäftsführer zur Lohnsteuerhaftung heranzuziehen, wenn die Inanspruchnahme der Gesellschaft als Arbeitgeberin selbst keinen Erfolg verspricht.

Fundstelle(n):
KÖSDI 2005 S. 14855 Nr. 11
ZIP 2005 S. 2159 Nr. 48
NAAAB-58860

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FG Bremen, Urteil v. 07.07.2005 - 1 K 429/02 (3)

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