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IWB 16/2005 S. 970

Slowenien | neue Einkommensteuersätze

Mit dem neu gefassten Einkommensteuergesetz (siehe ABl. der Republik Slowenien Nr. 17/2005) sind die Einkommensteuersätze mit Wirkung ab definitiv auf 16 %, 33 %, 37 %, 41 % und 50 % festgelegt worden. Der Spitzensteuersatz von 50 % gilt als linear-progressiver Satz für jährliche stpfl. Einkommen über 10 330 000 Tolar. Der allgemeine jährliche Steuerfreibetrag beträgt 591 900 Tolar. Besondere Steuervergünstigungen (Steuerfreibeträge) sind in den §§ 106 bis 112 festgelegt, so für das erste Kind von 474 900 Tolar, für weitere Kinder bis zu 557 600 Tolar, ferner für Invaliden usw. Die Steuergrundlage kann bei Unternehmern um 30 % des in Anlagevermögen investierten Einkommens vermindert werden. Unverändert bleibt nach dem neuen Gewinnsteuergesetz (siehe ebenfalls ABl. der Republik Slowen...

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