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OFD 28.07.2005 S 2284 - 1 St 41 M, NWB direkt 33/2005 S. 5

Aufwendungen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden durch Schimmelpilze

Im Gegensatz zur Vermeidung oder Behebung gesundheitlicher Schäden in Folge Formaldehyd- und Holzschutzmittelausgasung bzw. Asbestfasern kommt eine Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen bei Schimmelpilzen nicht in Betracht. Die Entstehung von Schimmelpilzen ist auf ein Verschulden des Eigentümers oder Mieters oder auf ein Verschulden des Bauträgers zurückzuführen, so dass keine Zwangsläufigkeit i. S.d. § 33 EStG vorliegt.

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