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IWB 15/2005 S. 965

Bosnien und Herzegowina | Einführung der Mehrwertsteuer

Ab 1. 7. 2005 gilt eine Mehrwertsteuer als neue Form der Umsatzbesteuerung. Die Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug ist bei einem Jahresumsatz von mehr als 50 000 KM (etwa 25 000 €) zu entrichten. Der Steuersatz beträgt 17 %. Eine Reihe von Dienstleistungen, wie die Beförderung von Postsendungen, medizinische und pädagogische Leistungen, kulturelle Tätigkeiten und Leistungen der öffentlichen Fernseh- und Rundfunkgesellschaften, sind von der Mehrwertsteuer befreit (siehe GBl. von Bosnien und Herzegowina Nr. 9/2005).

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