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Arbeitsrecht; | keine Abfindungszahlung bei Betriebsverlegung nach erfolgter Eigenkündigung
Zahlt der Arbeitgeber wegen der Verlegung seines Betriebs Abfindungen auf vertraglicher Grundlage an ausscheidende Arbeitnehmer, so verstößt er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er Arbeitnehmer von Zahlungen ausschließt, die bereits geraume Zeit vor dem Umzugstermin aufgrund von Eigenkündigungen ausscheiden ().