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BMF 02.08.2005 IV A 7 - S 0338 - 81/05, NWB direkt 32/2005 S. 3

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG vorläufig vorzunehmen. Der Vorläufigkeitsvermerk ist sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeiträume vor 2005 beizufügen.

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