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NWB Nr. 32 vom Seite 2723 Fach 19 Seite 3359

Der Versorgungsausgleich nach Scheidung der Ehe

Eine systematische Übersicht mit taktischen Hinweisen

Dr. Wolfram Viefhues

Die Scheidungsquote steigt von Jahr zu Jahr und hat inzwischen einen Prozentsatz von 40 % erreicht. Damit gehört die Scheidung einer Ehe bereits zum gesellschaftlichen Normalfall. Bei jeder Ehescheidung wird zwingend der Versorgungsausgleich durchgeführt, werden also die gegenseitigen Versorgungsanwartschaften für Alter und Erwerbsunfähigkeit ausgeglichen. Jeder Ehepartner und jeder Heiratswillige sollte daher über die wichtigsten Einzelheiten des Versorgungsausgleichs informiert sein.

I. Vermögensrechtliche Grundlagen der Ehe

Die Ehe stellt nicht nur eine Lebensgemeinschaft, sondern auch eine Wirtschafts- und Versorgungsgemeinschaft der Eheleute und der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder dar. Dies zeigt sich an verschiedenen gesetzlichen Regelungen. So sind gem. § 1360 BGB beide Ehegatten verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie zu unterhalten. Unabhängig von der jeweiligen Gestaltung der Lebensverhältnisse im Einzelfall sind die Beiträge jedes Ehegatten zum Familienunterhalt gleichwertig. Auch der Ehegatte, der in der Ehe die Haushaltsführung übernimmt, leistet damit einen gleichwertigen Beitrag zum Unterhalt der Familie.

Aber auch die Vermögenswerte, die während de...

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