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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 70/2005

Gesetze: GrEStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a, GrEStG § 1 Abs. 2a, GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 1

Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG a.F. auch bei Grunderwerbsteuervergünstigung

Leitsatz

Die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG in der bis geltenden Fassung, nach der der Steuerpflichtige Änderungen des Gesellschafterbestands anzuzeigen hatte, bestand auch im Hinblick auf eine Steuervergünstigung wie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG und kann nicht auf eine vollständige oder wesentliche Änderung des Gesellschafterbestands im Sinn des § 1 Abs. 2a GrEStG a.F. beschränkt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1160 Nr. 19
GAAAB-57740

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 09.06.2005 - IV 70/2005

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