Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Frankfurt/M. 15.02.2005 20 W 1/05, NWB 31/2005 S. 249

Gesellschaftsrecht | Einberufung der Hauptversammlung durch Minderheitsaktionär

Nach § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG ist die Hauptversammlung auf Verlangen von Aktionären, deren Mindestbeteiligung bei 5 % des Grundkapitals liegt, einzuberufen. Die Vorschrift bezweckt damit den Schutz der Minderheitsaktionäre und soll als Ausfluss des Mitgliedschaftsrechts die Ausübung der an die Hauptversammlung gebundenen Rechte gewährleisten. Kommt der Vorstand dem entsprechenden Verlangen nicht nach, so hat das Gericht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Ermächtigung des oder der Minderheitsaktionäre zur Einberufung der Hauptversammlung zu erteilen. Dabei ist für die Beurteilung einer Rechtsmissbräuchlichkeit und Dringlichkeit dieses Einberufungsverlangens, wie jetzt das OLG Frankfurt/M. in seinem Beschl. v. - 20 W 1/05 (AG 2005, 442) betont, nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern au...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen