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BFH 21.04.2005 III R 4/04, NWB 31/2005 S. 244

Einkommensteuer | Keine Einlage gegen den Willen des Steuerpflichtigen nach dem sog. Einheitlichkeitsgrundsatz

Nach dem NWB FAAAB-57334 bleibt ein bisher zum Privatvermögen gehörender Gebäudeteil, der nunmehr für fremde gewerbliche Zwecke vermietet wird, Privatvermögen, auch wenn der Steuerpflichtige einen weiteren, schon vorher für fremde betriebliche Zwecke vermieteten Gebäudeteil dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet hat (Anschluss an , BStBl 2005 II S. 334). – Anmerkung: Wieder einmal ist der Versuch der Finanzbehörde gescheitert, über gewillkürtes Betriebsvermögen und einen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang für weitere Wirtschaftsgüter gewissermaßen zu notwendigem Betriebsvermögen zu gelangen. Im Fall des XI. Senats, dem der III. Senat des BFH nun folgt, sollte dies die Zwangsentnahme bei Nutzungsänderung bewirken, die zu einer...

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