OFD München - S 2252 - 102 St 41/42

Anwendungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG;
Bildung von Gewinnrücklagen bei Betrieben gewerblicher Art

Die für Körperschaftsteuer zuständigen Vertreter der obersten Landesbehörden und des Bundes haben sich auf der Sitzung KSt/GewSt II/05 vom 20. bis in Hamburg dafür ausgesprochen, die Tz. 23 und 24,  IV A 2 – S 1910 – 194/02 (BStBl 2002 I S. 935; ESt-Kartei Karte 4.1 zu § 20) zu überarbeiten. Eine Rücklagenbildung soll zukünftig unabhängig vom Haushaltsrecht möglich sein, soweit sie wirtschaftlich durch den BgA veranlasst ist. Dies ist insbesondere bei einer Mittelreservierung für zukünftige oder bereits im laufenden Wirtschaftsjahr erfolgte Investitionen von Bedeutung. An der Bindung an das Haushaltsrecht soll nicht mehr festgehalten werden.

Streitige Einzelfälle sind daher bis zur Bekanntgabe des geänderten BMF-Schreibens zurückzustellen.

aus Bayr. Staatsmin. der Fin. vom , Az.: 33 – S 2920 – 157 – 27306/05

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2252 - 102 St 41/42
OFD Nürnberg v. - S 2920 - 29/St 31

Fundstelle(n):
CAAAB-57348