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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1678/02 EFG 2005 S. 1701 Nr. 21

Gesetze: EStG § 22 Abs. 1, EStG § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, EStG § 52 Abs. 39 Satz 2

Verluste im Zusammenhang mit dem Verfall von Optionsscheinen; zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen im Jahr 1999

Leitsatz

I. Ungeachtet etwaiger verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Besteuerung von Spekulationseinkünften im Veranlagungszeitraum 1999 können Verluste aus verfallenen Optionsscheinen, die vor dem angeschafft wurden, nicht nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG 1999 geltend gemacht werden.

II. Ein verfassungsrechtlich bedenkliches Vollzugsdefizit ist für die Besteuerung von Spekulationseinkünften im Jahr 1999 nicht festzustellen (vergl. aber Az.: IX B 149/04 - BFH/NV 2005, 701).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBV-Kurznachricht Nr. 10/2005 S. 6
DStRE 2005 S. 1326 Nr. 22
EFG 2005 S. 1701 Nr. 21
KÖSDI 2005 S. 14892 Nr. 12
UAAAB-57209

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.05.2005 - 4 K 1678/02

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