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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 326/2003

Gesetze: GrEStG § 3 Abs. 1

Freigrenze von 2.500 Euro gilt für Grundstücksveräußerung durch Ehegatten in Gütergemeinschaft nur einmal

Leitsatz

Bei Veräußerung eines Grundstücks durch Ehegatten, die im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, liegen nicht zwei Steuerfälle vor, sondern nur einer mit der Folge, dass die Freigrenze von 2.500 € nach § 3 Nr. 1 GrEStG für den Erwerb nur einmal greift.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBV-Kurznachricht Nr. 9/2005 S. 7
GAAAB-57205

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 19.05.2005 - IV 326/2003

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