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FG München Beschluss v. - 4 V 4779/04 EFG 2005 S. 1551 Nr. 19

Gesetze: ErbStG § 21ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2b ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3ErbStG § 10 Abs. 8BewG § 121

Anrechnung ausländischer ErbSt über 21 ErbStG hinaus

Leitsatz

An der Rechtmäßigkeit der Nichtanrechnung gezahlter ausländischer ErbSt bei Erwerben, die nicht unter § 21 ErbStG fallen, bestehen keine ernsthaften Zweifel, wenn zumindest die gezahlte ausländische ErbSt als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG vom Erwerb abgezogen wird.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 724 Nr. 12
EFG 2005 S. 1551 Nr. 19
LAAAB-57196

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FG München, Beschluss v. 15.06.2005 - 4 V 4779/04

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