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FG Köln Urteil v. - 10 K 1163/02 EFG 2005 S. 1702 Nr. 21

Gesetze: EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen:

Fahrtkosten eines dauernd getrennt Lebenden zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz

1) Auch hohe Fahrtkosten eines dauernd getrennt lebenden Elternteils für Besuche seines Kindes sind von Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten und deshalb nicht "außergewöhnlich".

2) Die Revision ist in dieser Frage zuzulassen, weil der Bundesfinanzhof eine gegenteilige Beurteilung in einer jüngeren Entscheidung erwogen hat (BFH/NV 2004, 1635).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 2661 Nr. 49
EFG 2005 S. 1702 Nr. 21
IAAAB-57184

Preis:
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FG Köln, Urteil v. 23.06.2005 - 10 K 1163/02

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