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BFH 31.05.2005 VI B 65/04, NWB direkt 30/2005 S. 4

Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

Die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs ist nicht gegeben, wenn es gerundete km-Angaben enthält, da sich hieraus ergibt, dass die Angaben im Fahrtenbuch nicht (genau) mit den abgelesenen km-Ständen übereinstimmen. Es lässt sich nicht feststellen, ob und ggf. in welchem Umfang die jeweiligen Rundungsdifferenzen tatsächlich auf andere Dienst- oder Privatfahrten entfallen sind. Ebenso wenig lässt sich feststellen, ob es sich in den einzelnen Fällen um Ab- oder Aufrundungen gehandelt hat und ob diese sich summieren oder ausgleichen. Der stichprobenweise Überprüfung der Spesenabrechnungen durch den Arbeitgeber kommt keine Bedeutung zu, denn das Gesetz stellt auf das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ab, nicht auf die Überzeugung des Arbeitgebers hinsichtlich der dienstlichen Verwendun...

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