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OFD Chemnitz 04.07.2005 O2000-56/13-St11, NWB direkt 30/2005 S. 2

Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von (Vor-)Anmeldungen

Die OFD Chemnitz hat zu den Fragen Stellung genommen, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen trotz fehlender Anerkennung als Härtefall die (Vor-)Anmeldung weiterhin in Papierform/Telefax abgegeben wird, wie bei abgelehnten Härtefallanträgen zu verfahren ist, wann ein Härtefall vorliegt und ob die Härtefall-Anerkennung mit Widerrufsvorbehalt zu versehen ist bzw. befristet ergehen kann.

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