Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SG Köln 30.05.2005 S 23 KN 6/05 L, NWB 30/2005 S. 242

Pflegeversicherung | Kein Beitragszuschlag für Eltern mit erwachsenen Stiefkindern

Nach dem sog. Kinderberücksichtigungsgesetz haben kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten zur Pflegeversicherung zu zahlen. Nicht „kinderlos” in diesem Sinne ist eine versicherungspflichtige Arbeitnehmerin, die selbst kinderlos ist, aber in zweiter Ehe mit einem Mann verheiratet ist, der zwei erwachsene Kinder hat, mit denen zusammen zu keiner Zeit eine Haushaltsgemeinschaft bestanden hat. Nach Auffassung des ) kommt es nach dem Wortlaut des Gesetzes weder auf das Alter der Stiefkinder noch auf das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft mit diesen an.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen