Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen 25.04.2005 L 8 AS 39/05 ER, NWB 30/2005 S. 242

Arbeitsförderung | Keine Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeitslosengeld II

Die Eigenheimzulage bezweckt nach dem Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung eine verstärkte Förderung der so genannten Schwellenhaushalte und dabei vorrangig der Familien mit Kindern. Sie ist damit als zweckbestimmt im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II und somit grundsätzlich als privilegiertes Einkommen anzusehen, soweit sie zur Herstellung oder Anschaffung des selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt wird. Die Zweckrichtung würde verfehlt, wenn der Empfänger die Leistung als Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwenden müsste und dadurch gehindert wäre, sie ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zufließen zu lassen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. - L 8 AS 39/05 ER). Vgl. dazu auch Beratung akuell Heft 29/2005.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen