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BFH 15.06.2005 II R 67/04, NWB 30/2005 S. 239

Bewertung | Gebäude trotz Überschreitens des Grenzwerts für den Lärmpegel

Einem Bauwerk fehlt die Eigenschaft, einen mehr als nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen zu gestatten, nicht schon deshalb, weil in ihm ein Lärmpegel herrscht, der den Grenzwert nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Verordnung über Arbeitsstätten überschreitet (Klarstellung zum , BStBl 1991 II S. 618). Dies hat der NWB GAAAB-56956 entschieden. Dazu führt der Senat weiter aus: Wenn die Verwendung von Gehörschutzstöpseln oder Kapselgehörschützern geeignet ist, die Schalleinwirkungen auf das menschliche Ohr unter die zulässige Höchstgrenze nach der Verordnung über Arbeitsstätten zu drücken, kann der hohe Lärmpegel als solcher nicht entscheidendes Hindernis für die Gebäudeeigenschaft eines Bauwerks sein. Denn von der Funktion her kommt ein derartiger Gehörschutz einer Schutzkleidung gleich. Deshalb wird, soweit der Entscheidung des (BStBl 1991 II S. 618

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