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NWB Nr. 30 vom Seite 2565 Fach 18 Seite 4235

Das Wettbewerbsverbot vertretungsberechtigter Organmitglieder

Gesetzliche Grundlagen und vertragliche Vereinbarungen

Dr. Joachim Luke und und Susann Funke

Im Gegensatz zum Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht (vgl. in ) existiert ein gesetzlich normiertes Wettbewerbsverbot für vertretungsberechtigte Organmitglieder von AG, GmbH und OHG nicht. Dennoch kann ein solches aus den allgemeinen Treuepflichten hergeleitet oder vertraglich vereinbart werden. Dabei ist zwischen der Zeit der Anstellung und der nach dem Ausscheiden zu differenzieren.

I. Wettbewerbsverbot während des Anstellungsvertrags

Die Wettbewerbsvorschriften der §§ 59 ff. HGB kommen bei Organmitgliedern nicht zur Anwendung, weil weder Geschäftsführer einer GmbH noch Vorstand einer AG Handlungsgehilfen sind. Im GmbHG ist ein Wettbewerbsverbot explizit auch nicht geregelt. Für den Vorstand einer AG findet sich eine Regelung in § 88 Abs. 1 Satz 2 AktG. Im Übrigen ergeben sich die Pflichten der Organmitglieder aus:

Diese Pflichten können durch den Anstellungsvertrag präzisiert werden. An der Spitze der allgemeinen Pflichten steht die – auch ohne Verankerung im Anstellungsvertrag geltende – allgemeine Treuepflicht. Die daraus entstehende Pflicht, alles zu un...

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