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NWB Nr. 30 vom Seite 2523

Vollständige Genehmigung des Investitionszulagengesetzes 2005

Nachdem die Europäische Kommission bereits am das InvZulG 2005 nahezu vollständig genehmigt hatte, hat die Kommission nunmehr auch für die noch nicht genehmigten Bereiche die erforderliche Genehmigung ausgesprochen. Am hat die Kommission die Genehmigung erteilt für Investitionsvorhaben bezüglich der Produktion, der Verarbeitung und des Marketings von Agrarerzeugnissen, die in den Geltungsbereich von Anhang I des EG-Vertrags fallen (Landwirtschaftssektor). Dabei hat die Kommission auf die Beachtung des für den Landwirtschaftssektor geltenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor besonders hingewiesen. Am hat die Kommission schließlich auch die Genehmigung ausgesprochen für Investitionsvorhaben von mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Umstrukturierungsplan auf der Grundlage einer Genehmigungsentscheidung für eine Umstrukturierungsbeihilfe umsetzen, der auf den "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" vom basiert und die Genehmigungsentscheidung nicht ausdrücklich eine Investitionszulage unter dem vorliegenden InvZulG 2005 einbezieht. Diese Investitionsvorhaben sind der Kommission einze...

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