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OLG Hamm 20.09.2000 3 U 211/99

Persönlichkeitsrecht; | Rechtsverletzung durch Satire (,,Pestalozzis Erben'')

Es liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn eine nicht unbeträchtliche Zahl von Personen in einer (Buch-)Satire eine (angeblich) fiktive Person als real existierend leicht (wieder-)erkennen kann. Handelt es sich bei der Satire um eine Darstellung, die in pointierter Überzeichnung Unzulänglichkeiten der Gesellschaft (hier: des Schulbetriebs) in spöttischer und bissiger Weise kritisieren will, so spricht eine Vermutung für die Freiheit der Meinung und ggf. auch Kunstausübung. Ansprüche der Betroffenen auf Unterlassung oder Schmerzensgeld bestehen insoweit nur dann, wenn bei der fraglichen Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht. Allerdings gilt der Schutz der Meinungsfreiheit unabhängig davon, ob die Äu...

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