Kostenlose Teilnahme eines Bankmitarbeiters an zu Marketingzwecken von der Bank organisierten Sonderreisen als geldwerter
Vorteil
Lohnsteuernachforderung 1997 bis 2000
Leitsatz
Veranstaltet eine Bank kontinuierlich seit vielen Jahren Reisen in eigener Verantwortung, die sie als Marketinginstrument
einsetzt, den Kunden als Banksonderreisen ausschließlich in ihren Geschäftsräumen anbietet und die nur über sie gebucht und
bezahlt werden können, erfolgt die jeweils kostenlose Teilnahme des die Reise betreuenden Bankmitarbeiters -wobei die überwiegend
durch dieselben Mitarbeiter erfolgende Begleitung der Hervorhebung der Sonderstellung der Reise dient- im ganz überwiegenden
eigenbetrieblichen Interesse der Bank, so dass kein als geldwerter Vorteil zu versteuernder Arbeitslohn vorliegt.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1692 Nr. 21 LAAAB-56788
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.04.2005 - 10 K 222/02
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