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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2269/04

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 13, EStG § 55

Änderung wegen neuer Tatsachen bei Nichtangabe des Verkaufs eines betrieblichen Grundstücks

Leitsatz

Liegt im Zeitpunkt der Veranlagung eine Kontrollmitteilung der Grunderwerbsteuerstelle über den Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks nicht vor, ist das Finanzamt bei bekannt werden dieses Umstandes zur Änderung des Einkommensteuerbescheides berechtigt, wenn der Steuerpflichtige seinerseits in seiner Erklärung keine Angaben über die Veräußerung des Grundstücks gemacht hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAB-56770

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 26.01.2005 - 13 K 2269/04

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