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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 3234/03 BG EFG 2005 S. 1248 Nr. 16

Gesetze: BewG § 92 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, AO § 184 Abs. 1, GrStG § 3 Abs. 1, BGB § 738 Abs. 1 Satz 1

Wirtschaftliches Eigentum bei einem Ankaufsberechtigten

Leitsatz

  1. Ein bebautes Grundstück ist bei der Einheitsbewertung auch dann einer GbR als Inhaber des daran bestehenden Erbbaurechts und nicht dem Pächter als wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen, wenn dem Pächter ein erst später ausübbares Ankaufsrecht bzgl. der ihm bislang noch nicht zustehenden Gesellschaftsanteile (33%) eingeräumt worden ist und daher der Ertrag des Erbbaurechts zum Feststellungszeitpunkt teilweise einem weiteren Beteiligten zusteht.

  2. Die Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG (gemeinnützige Verwendung) setzt bei einem Grundstück im Erbbaurecht dessen Zurechnung zu einem gemeinnützigen Rechtsträger voraus. Eine ausweitende Analogie auf Fälle der entgeltlichen Verpachtung an einen gemeinnützigen Rechtsträger ist mit dem Charakter der Objektsteuer nicht vereinbar.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 421 Nr. 7
EFG 2005 S. 1248 Nr. 16
FAAAB-56764

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.05.2005 - 11 K 3234/03 BG

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