Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München 15.04.2005 8 K 3460/02, NWB direkt 29/2005 S. 4

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht / Ländergruppeneinteilung

Ein im Ausland tätiger Mitarbeiter des Goethe-Instituts unterfällt nach dem klaren und nicht auslegungsfähigen Wortlaut des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht, da das Goethe-Institut eine juristische Person des privaten und nicht des öffentlichen Rechts ist. Wegen der typisierenden Natur der Ländergruppeneinteilung ist der Unterhaltshöchstbetrag bei Unterstützung einer in China ansässigen Person auf 1/3 zu kürzen, selbst wenn am konkreten Wohnort der unterstützten Person die Lebenshaltungskosten deutlich oberhalb des Landesdurchschnitts oder sogar höher als in Deutschland sein sollten. Entscheidend sind nicht die Verhältnisse am Wohnort, sondern diejenigen im Wohnsitzstaat der unterstützten Person.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen