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NWB Nr. 29 vom Seite 2445

Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeitslosengeld II?

Nach den Regelungen des SGB II werden sowohl Eigenheimzulage als auch Baukindergeld als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II-Anspruchs angerechnet. Eine Privilegierung dieser Einnahmen ist nicht gegeben.

1. Landessozialgericht: Eigenheimzulage grundsätzlich privilegiertes Einkommen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat jetzt allerdings mit Beschluss v. - L 8 AS 39/05 ER entschieden, die Eigenheimzulage bezwecke nach dem Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung eine verstärkte Förderung der sog. Schwellenhaushalte und dabei vorrangig der Familien mit Kindern. Sie sei damit als zweckbestimmt i. S. des § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II und somit grundsätzlich als privilegiertes Einkommen anzusehen, soweit sie zur Herstellung oder Anschaffung des selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt werde. Die Zweckrichtung würde verfehlt, wenn der Empfänger die Leistung als Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwenden müsste und dadurch gehindert wäre, sie ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zufließen zu lassen. Erforderlich sei allerdings, dass die Eigenheimzulage tatsächlich zur Herstellung oder Anschaffung des selbstgenutzten Wohnei...

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