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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 116/00 EFG 2005 S. 1318 Nr. 16

Gesetze: EStG § 17, UmwStG § 20

Negative Anschaffungskosten als Passivposten i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG

Leitsatz

  1. Zum Gesetzeszweck des § 17 EStG.

  2. Der Tausch einer wesentlichen Beteiligung gegen die Gewährung einer anderen Beteiligung stellt eine nach § 17 Abs. 1 EStG steuerbare Veräußerung dar.

  3. Da bei einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung weder eine Aktivierung noch eine Passivierung erfolgt, ist aufgrund der Verweisungsvorschrift des § 20 Abs. 6 Satz 1 UmwStG der Begriff „Passivposten” mit negativen Anschaffungskosten gleichzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1318 Nr. 16
WPg 2005 S. 1302 Nr. 23
VAAAB-56429

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.02.2005 - 3 K 116/00

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