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FG Niedersachsen 21.10.2004 16 K 109/04, NWB direkt 28/2005 S. 10

Rückvergütung als Änderung der Bemessungsgrundlage

Rückvergütungen, die ein Steuerpflichtiger von seinem Lieferanten erhalten hat, sind jeweils in dem Besteuerungszeitraum als Änderung der Bemessungsgrundlage zu behandeln, in dem die Lieferanten die entsprechenden Abrechnungen erteilt haben. Die Änderung der Bemessungsgrundlage tritt dann ein, wenn über den Anspruch des Leistungsempfängers auf zuvor vereinbarte Boni oder Rückvergütungen tatsächlich abgerechnet worden ist.S. 11

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