Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewinne aus Anteilsveräußerung an gewerblich geprägter Personengesellschaft
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Errichtung und Vermietung eines Einkaufszentrums ist, gehören zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft, wenn kurze Zeit nach der Anteilsveräußerung auch das zum Anlagevermögen der Gesellschaft gehörende Einkaufszentrum veräußert wird.