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BFH 21.04.2005 III R 45/03, NWB direkt 28/2005 S. 5

Unterbringung in sozialtherapeutischer Wohngruppe

Aufwendungen für die Unterbringung eines verhaltensauffälligen Jugendlichen in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe können nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn durch ein vor der Unterbringung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Verhaltensauffälligkeiten auf einer Krankheit beruhen und die Unterbringung in der Wohngruppe medizinisch notwendig ist. Denn nicht in jedem Fall muss die Unterbringung auf einer Krankheit beruhen. Daher muss vor der Unterbringung festgestellt sein, ob es sich im Einzelfall um eine pädagogisch oder weltanschaulich veranlasste oder um eine krankheitsbedingte Unterbringung handelt.

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