Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB 28/2005 S. 226

Bundesversorgungsgesetz | Dreizehnte KOV-Anpassungsverordnung 2005

Die Dreizehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehnte KOV-Anpassungsverordnung 2005) v. ist im BGBl 2005 I S. 1727 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Geändert wird lediglich der Bemessungsbetrag beim anzurechnenden Einkommen bei Bezug der Ausgleichsrente, der von 25 692 € auf 25 723 € steigt. Eine Anpassung der übrigen Geldleistungen erfolgt aufgrund der ausgebliebenen Rentenanpassung nicht.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen