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BMF 28.06.2005 IV B 7 - S 2770 - 12/05, NWB 28/2005 S. 223

Körperschaftsteuer | Vororganschaftlich verursachte Mehr- und Minderabführungen

Nach dem NWB RAAAB-56144 gilt für die Anwendung des (BStBl 2005 I S. 65) Folgendes: Der Antrag auf Anwendung der Regelungen des Abschnitts 59 Abs. 4 Satz 3 bis 5 KStR 1995 sowie der , BStBl 1997 I S. 939 und v. - S 2770, BStBl 1996 I S. 695 auf Wirtschaftsjahre, die vor dem enden, kann bis zur materiellen Bestandskraft der Veranlagungen von Organgesellschaft und Organträger gestellt werden. Zur Sicherstellung korrespondierender Korrekturen müssen für alle Veranlagungszeiträume, für die der Antrag gelten soll, die Veranlagungen sowohl der Organgesellschaft als auch des Organträgers offen sein. Der Antrag ist für alle offenen Veranlagungszeiträume einheitlich zu stellen. Er ist unwiderruflich. Anträge, die vor Veröffentlichung dieses Schreibens auf den Internetseiten des...

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