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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 6 K 6351/02 EFG 2005 S. 1371 Nr. 17

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Zurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden bei durchgeleiteten Brauereidarlehen

Leitsatz

Eine Zurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden kann bei durchgeleiteten Krediten ausnahmsweise nur dann unterbleiben, wenn mit der Durchleitung überhaupt kein Nutzen für den Steuerpflichtigen verfolgt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2006 S. 176
EFG 2005 S. 1371 Nr. 17
RAAAB-55950

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 09.03.2005 - 6 K 6351/02

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