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Oberfinanzdirektion Chemnitz - O 2100 - 25/7 - St 11

Auflösung des Finanzamtes Auerbach

Zum wird das Finanzamt Auerbach aufgelöst und das Finanzamt Plauen für den gesamten Vogtlandkreis zuständig.

Die Vorgangsbearbeitung für Bürger, Unternehmen, selbstständig Tätige und Vereine aus den Städten bzw. Gemeinden


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Auerbach/Vogtl.
Lengenfeld
Reichenbach/Vogtl.
Bergen
Limbach
Rodewisch
Ellefeld
Markneukirchen
Schöneck
Erlbach
Morgenröthe-Rautenkranz
Steinberg
Falkenstein/Vogtl.
Mylau
Tannenbergsthal/Vogtl.
Grünbach
Netzschkau
Treuen
Hammerbrücke
Neumark
Werda
Heinsdorfergrund
Neustadt/Vogtl.
Zwota
Klingenthal/Sa.
 
 

wird vom Finanzamt Plauen übernommen.

Die Vorbereitung und Durchführung des Umzuges erfolgt in der Zeit vom 19. September bis . Die neue Finanzamtszuständigkeitsverordnung tritt zum in Kraft.

Von der Umstellung betroffene Steuerpflichtige erhalten etwa ab dem eine neue Steuernummer, die auf dem Postweg übersandt wird.

Hinweis – gilt nur für die Finanzämter:

Wechselt z. B. durch Umzug die Zuständigkeit von einem anderen Finanzamt an das Finanzamt Auerbach, so sollten diese Steuerakten ab dem nicht mehr dem Finanzamt Auerbach übergeben werden.

Mit Zustimmung des Steuerpflichtigen sollten derartige Vorgänge noch im bisherigen Finanzamt bearbeitet bzw. der Fall bereits vorzeitig unmittelbar an das Finanzamt Plauen abgegeben werden.

Oberfinanzdirektion Chemnitz v. - O 2100 - 25/7 - St 11

Fundstelle(n):
MAAAB-55904