Finanzbehörde Hamburg - 53 - S 7200 - 004/03

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Rabattregelung nach dem Beitragssatzsicherungsgesetz

Seit dem sind mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz vom (BGBl 2003 I S. 4637) für pharmazeutische Hersteller und – im Jahr 2003 für – Großhändler sowie für Apotheken sog. Zwangsrabatte eingeführt worden. Die Apotheken sind verpflichtet, den Krankenkassen den sog. Herstellerrabatt in Höhe von 6 % für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel einzuräumen. Die pharmazeutische Unternehmen und die pharmazeutischen Großhändler (Zwischenhändler) wiederum sind verpflichtet, den Apotheken diesen Abschlag zu erstatten. Die Abwicklung kann im Rahmen der monatlichen Abrechnungen durch ein Apothekenabrechnungszentrum erfolgen.

Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH sind Rabatte – abhängig vom verwirklichtem Sachverhalt – entweder als Entgeltsminderung oder als Entgelt von dritter Seite zu behandeln. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Herstellerrabatte nach dem Beitragssatzsicherungsgesetz ist deshalb entsprechend der unten aufgeführten Leistungsbeziehungen/Abrechnungswege wie folgt zu beurteilen.

  1. Die Medikamente werden von den Herstellern über einen oder mehrere Zwischenhändler an die Apotheken geliefert. Die Erstattung des Rabatts erfolgt zwischen dem Hersteller und der Apotheke.

  2. Die Medikamente werden von den Herstellern über einen oder mehrere Zwischenhändler an die Apotheken geliefert. Der Rabatt wird in der Kette durchgereicht.

  3. Die Medikamente werden von den Herstellern direkt an die Apotheken geliefert. Die Erstattung des Rabatts erfolgt zwischen dem Hersteller und der Apotheke.

Bei der ersten Fallvariante kann der Hersteller aufgrund der Erstattung des Abschlags gegenüber den Apotheken eine Minderung der Bemessungsgrundlage geltend machen. Die Ausführungen im (IV B 7 – S 7200 – 101/03, BStBl 2004 I S. 443) sind entsprechend anzuwenden.

Die Erstattung des Abschlags durch die Hersteller an die Apotheken, stellen bei den Apotheken Entgelt von dritter Seite für die Lieferung der Arzneimittel an den Kunden/Patienten dar.

Entsprechend haben bei den unter 2. und 3. genannten Fallvarianten der jeweils leistende Unternehmer den für die ursprüngliche Lieferung geschuldeten Steuerbetrag und der jeweilige Leistungsempfänger den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerbetrag zu berichtigen (§ 17 Abs. 1 UStG). Einer Rechnungsberichtigung bedarf es nicht.

Diese Grundsätze sind in allen noch änderbaren Steuerfestsetzungen anzuwenden.

Abrechnungsbeispiel 1:

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Fiktive Berechnung:


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Verkauf der Medikamente
Verkauf der Medikamente
Verkauf an den Kunden
 
100,00 €
 
 
200,00 €
 
 
300,00 €
 
16,00 €
(USt)
32,00 €
(USt)
– 
6,00 €
(6 % vom Herstellerpreis)
116,00 €
 
232,00 €
 
294,00 €
 
 
 
47,04 €
(USt)
 
 
341,04 €
 
 
 
 
Rabatterstattung an Apotheke
 
Erstattung vom Hersteller
 
6,00 €
 
 
 
6,00 €
 
0,96 €
(Minderung USt)
 
0,96 €
(USt)
6,96 €
 
 
6,96 €
 
 
 
 
an das FA abzuführen
an das FA abzuführen
an das FA abzuführen
 
16,00 €
(USt)
 
32,00 €
(USt)
 
47,04 €
(USt)
– 
0,96 €
(Mind.)
– 
16,00 €
(VoSt)
0,96 €
(für Entgelt von dritter Seite)
15,04 €
(Zahllast)
16,00 €
(Zahllast)
48,00 €
(USt)
 
 
– 
32,00 €
(VoSt)
 
 
16,00 €
(Zahllast)

Abrechnungsbeispiel 2:

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Fiktive Berechnung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Verkauf der Medikamente
Verkauf der Medikamente
Verkauf an den Kunden
 
100,00 €
 
 
200,00 €
 
 
300,00 €
 
16,00 €
(USt)
32,00 €
(USt)
– 
6,00 €
(6 % vom Herstellerpreis)
116,00 €
 
232,00 €
 
294,00 €
 
 
 
47,04 €
(USt)
 
 
341,04 €
 
 
 
 
Rabatterstattung an Händler
Erstattung vom Hersteller
Erstattung vom Händler
 
6,00 €
 
 
6,00 €
 
 
6,00 €
 
0,96 €
(USt)
0,96 €
(USt)
0,96 €
(USt)
6,96 €
 
6,96 €
 
6,96 €
 
(Minderung USt)
(Minderung VoSt)
(Minderung VoSt)
 
 
 
 
Erstattung an Apotheke
 
 
 
6,00 €
 
 
 
0,96 €
(USt)
 
 
6,96 €
 
 
 
(Minderung USt)
 
 
 
 
an das FA abzuführen
an das FA abzuführen
an das FA abzuführen
 
16,00 €
(USt)
 
32,00 €
(USt)
 
47,04 €
(USt)
– 
0,96 €
(Mind.)
– 
0,96 €
(Mind.)
0,00 €
(kein Entgelt von dritter Seite)
15,04 €
(Zahllast)
31,04 €
(USt)
47,04 €
(USt)
 
– 
16,00 €
(VoSt)
32,00 €
(VoSt)
 
0,96 €
(Mind. VoSt)
0,96 €
(Mind. VoSt)
 
16,00 €
(Zahllast)
16,00 €
(Zahllast)

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Fundstelle(n):
UAAAB-55602