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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 417/02 EFG 2005 S. 1167

Eigenheimzulage für zurückerworbene und sodann mit bestehender Wohnung verbundene Wohnung

Leitsatz

Für eine Wohnung, die zunächst veräußert, sodann zeitversetzt zurückerworben und dann mit einer bereits selbst genutzten Wohnung zusammengefasst wird, ist Eigenheimzulage zu gewähren. Es liegt eine "Anschaffung" i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG vor. Die Wohnungseigenschaft der hinzuerworbenen Wohnung als Förderobjekt nach dem EigZulG geht nicht dadurch verloren, dass die Wohnung mit der bereits selbst genutzten Wohnung verbunden wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1167
EFG 2005 S. 1167 Nr. 15
HAAAB-55213

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 22.12.2004 - 1 K 417/02

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