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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 208/2002

Gesetze: GewStG § 7, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft gehören zum Gewerbeertrag

Leitsatz

Die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Errichtung und Vermietung eines Einkaufszentrums ist, gehören zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft, wenn kurze Zeit nach der Anteilsveräußerung auch das zum Anlagevermögen der Gesellschaft gehörende Einkaufszentrum veräußert wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1020 Nr. 17
MAAAB-55207

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.12.2004 - V 208/2002

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