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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 842/03

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, EStG § 20, EStG § 12 Nr. 3, AO § 233a

Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Einkommensteuer 2000

Leitsatz

Nachzahlungszinsen im Sinne von § 233a AO auf Steuernachzahlungen sind nicht als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abziehbar. Das gilt auch dann, wenn die Steuerpflichtigen es auf das Entstehen der Zinsen haben ankommen lassen, um zunächst eine Kapitalanlage mit dem später für die Steuernachzahlung verwendeten Geldbetrag finanzieren zu können.

Fundstelle(n):
YAAAB-55187

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19.01.2005 - 2 K 842/03

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