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IWB Nr. 12 vom Seite 573 Fach 5 Italien Gr. 2 Seite 552

Nationale Gruppenbesteuerung in Italien

Dr. Siegfried Mayr und Dr. Robert Frei, Mailand

Die Frist für die Ausübung der Option für die erste Anwendung der Gruppenbesteuerung ist wegen der verspäteten Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen, die erst am im Amtsblatt erschienen sind, zuerst vom auf den , dann auf den verlängert worden. Die umfassenden Erläuterungen des Finanzministeriums sind jedoch mit großer Verspätung erst am , kurz vor dem oben genannten Stichtag für die Ausübung der Option, durch den Erlass Nr. 53/E ergangen, in welchem u. a. auch einige für den Steuerpflichtigen sehr nachteilige Interpretationen enthalten sind. Am hat die Regierung schließlich ein Korrekturgesetz zur Steuerreform verabschiedet, das auch im Bereich der Gruppenbesteuerung relevante Neuerungen enthält.

I. Prämisse

Die konsolidierte Besteuerung einer Unternehmensgruppe im Bereich der Körperschaftsteuer ist eines der wichtigsten, durch die Steuerreform eingeführten, neuen Instrumente. Dadurch wird erstmals im italienischen Steuersystem die „Unternehmensgruppe” für Zwecke der Ertragsteuern anerkannt, mit dem weiteren Zweck, das italienische Steuersystem den effizientesten Steuersystemen der anderen EU-Mitgliedstaaten anzupassen. Im vorliegen...

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